FERIENHAUS GRAN CANARIA KANAREN MASPALOMAS

Ferienhäuser mit SERVICE INBEGRIFFEN, idyllische Lage mit herrlichem Panorama Meerblick auf Maspalomas, die besondere Adresse Gran Canarias mit Ambiente und Flair !
nur 10 Autominuten erhöht über dem Strand von Maspalomas und von 3 Golfplätzen entfernt, liegt die Ferienhaus bei einer Höhenlage von 150 m und Luftlinie zum Meer von 1500 m. Aufwachen in einem tropischen Garten mit allen möglichen Südfrüchten. Lassen Sie sich in dieser Residenz verwöhnen und geniessen Sie einmalige Finca Ferienhaus!
Familiär geführtes, ländliches Anwesen bestehend aus 6 heimischen Wohneinheiten mit Terrassen und Panoramameerblick aufs Meer, die geschmackvoll und wohnlich mit Möbeln im Landhausstil eingerichtet sind. Überall wird die Liebe zum Detail spürbar. Die Häuser sind ebenerdig, von einander unabhängig und verfügen über jeglichen Komfort. Alle Wohneinheiten verfügen über SAT/TV, Musikanlage, Safe und sehr gut ausgerüstete Kitchenettes.

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Sonntag, 20. Dezember 2009

Ferienhaus Gran Canaria Kanaren: Steuern und Erbrecht

Was sich 2010 ändert

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Verbraucher auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Steuerzahler und Erblasser profitieren von Erleichterungen, Familien erhalten ein höheres Kindergeld.

Im neuen Jahr bleibt ein höherer Betrag vom Einkommen steuerfrei. Der sogenannte Grundfreibetrag steigt - 8004 Euro bleiben künftig ohne Staatsabgaben, nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen. Für Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 16.009 Euro Steuern an. Auf den Betrag von 8004 Euro steigt auch der Grenzbetrag für die Einkünfte von Kindern. Sie dürfen also mehr verdienen, ohne dass dadurch zum Beispiel der Kindergeldanspruch verloren geht. Auch der Freibetrag für abzugsfähige Unterhaltsleistungen steigt auf 8004 Euro.

Eheleute können vom neuen Jahr an eine neue Steuerklassenkombination wählen. Bislang nutzen Paare die Aufteilung der Klassen III/V oder IV/IV. Mit dem neuen "Faktorverfahren" unter Nutzung der Klassen "IV plus Faktor" erreichen sie, dass bei beiden mindestens die ihm oder ihr zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug - zum Beispiel Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale - berücksichtigt werden. So erklärt es der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Der Antrag erfolgt formlos gegen Vorlage beider Steuerkarten beim Finanzamt.

Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen - meist die Frau - fällt derzeit in der Regel in die ungünstige Klasse V und hat hohe Abzüge. Erst über die gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung entfallen auf diesen Partner dann unter dem Strich geringere Abgaben. Mit dem neuen Verfahren profitieren Paare vom Splittingvorteil schon im laufenden Jahr. Die Abgabe einer Steuererklärung ist dennoch Pflicht, warnt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Nachzahlungen würden mit dem Verfahren aber seltener.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von 2010 an voll steuerlich absetzbar. Bislang war die Absetzbarkeit für diese "Sonderausgaben" - so nennt sie das Finanzamt - begrenzt. Allerdings sind damit nur Grundleistungen erfasst, Wahl- und Zusatztarife nicht.

Für die gesetzliche Krankenversicherung und Leistungen in diesem Umfang - also auch Ausgaben für Basisleistungen in der privaten Krankenversicherung - sind die Möglichkeiten der Absetzbarkeit also besser: War bislang eine Pauschale von 1500 Euro jährlich absetzbar, gilt für Arbeitnehmer künftig eine Mindestgrenze von 1900 Euro. In Wirklichkeit können sie die Kosten voll abziehen - in der Höhe, in der sie anfallen. Vier Prozent davon werden pauschal für den Anspruch auf Lohnfortzahlungabgezogen, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Denn dieses ist in der Logik des Gesetzgebers keine Vorsorgeaufwendung.

Andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder die zur Arbeitslosenversicherung wurden im Gegenzug aus dem Katalog gestrichen. Sie sind nur noch dann absetzbar, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1900 Euro betragen - diese Klientel stockt quasi auf. Für Selbstständige sind mindestens 2800 Euro absetzbar.

Eltern erhalten vom neuen Jahr an mehr Kindergeld. Der monatliche Betrag steigt um jeweils 20 Euro auf je 184 Euro für das erste und zweite Kind und auf je 190 Euro für das dritte Kind. Für das vierte und weitere Kinder wird es jeden Monat je 215 Euro geben. Der Kinderfreibetrag, der statt des Kindergelds genutzt werden kann, wird auf 7008 Euro angehoben - bislang beläuft er sich auf 6024 Euro. Noch gibt es aber Streit um die Planungen mit den Bundesländern - definitiv sind die neuen Werte also noch nicht.

Für Erbfälle vom 1. Januar an gilt ein neues Recht. Der größte Vorteil ist, dass Erblasser bei Schenkungen flexibler werden. Die sogenannte Anrechnung auf den Pflichtteil in den zehn Jahren vor dem Erbfall wird künftig in einer Quote geregelt. Je länger eine Schenkung her ist, desto mehr bleibt unter dem Strich als Pflichtteil für den vorher beschenkten Erben übrig. Pflichtteilsberechtigt sind direkte Abkömmlinge und Ehepartner. Nachkommen, die einen Erblasser pflegen, können künftig leichter einen höheren Erbteil erhalten. Bislang mussten dafür zwangsläufig Einkommenseinbußen durch Einschränkung des Berufslebens vorliegen.

Außerdem sollen die Freigrenzen für Geschwister und deren Kinder - Nichten und Neffen - verbessert werden, so der Plan der Bundesregierung. Ein neuer Stufentarif für ihre Steuersätze soll die Abgabenlast mindern. Auch hier steht die Zustimmung des Bundesrats am 18. Dezember noch aus.

Das Deutsche Forum für Erbrecht rät, mit Schenkungen unter Umständen bis ins neue Jahr zu warten. Der Eingangssteuersatz für die Personengruppe in der Erbschaftsteuerklasse II - Geschwister, Neffen, Nichten - betrage derzeit 30 Prozent. Den derzeitigen Planungen gemäß soll er auf 15 Prozent sinken. Gelten würde das neue Recht für alle Schenkungen, die vom 1. Januar an vorgenommen werden.

Von Jahresbeginn an ist ein Protokoll einer Geldanlageberatung vorgeschrieben. Pflichtgemäß sind darin mehrere Punkte festzuhalten: der Anlass der Beratung, die Dauer des Gesprächs, die persönliche Situation des Kunden, vom Berater vorgeschlagene Produkte und Wertpapiere und die grundlegenden Wünsche des Kunden, zählt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf. Damit will der Gesetzgeber die Gefahr einer Fehlberatung verringern.

Für Neubauten sind von 2010 an die neuen intelligenten Stromzähler Vorschrift. Sie messen digital den Verbrauch zu den einzelnen Tageszeiten, Verbraucher sollen langfristig genau ablesen können, wann sie mit welchem Gerät wie viel verbrauchen. Außerdem entfällt das jährliche Ablesen. Wer die neue Technik für sich nutzen will, wendet sich an die entsprechenden Anbieter - laut der Verbraucherzentrale kann dieser mit dem Versorger identisch sein, muss es aber nicht.

In Schleswig-Holstein und Hamburg läuft 2010 die Pflicht zur Nachrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern ab. Innerhalb des Jahres müssen die Warnmelder eingebaut werden. In anderen Ländern ist das schon Gesetz, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz lassen längere Übergänge zu.


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