Vermieter nicht in der Pflicht
Ein Vermieter muss seinem Mieter keine Bescheinigung über dessen Schuldenfreiheit ausstellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine solche "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" gehöre nicht zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters, befand das Gericht.
Damit wies der BGH die Klage eines Mieters aus Dresden ab, der eine solche Bestätigung angeblich für seinen neuen Vermieter benötigte. Sein Ex- Vermieter übergab ihm zwar Quittungen für die geleisteten Zahlungen - eine weitergehende Bescheinigung lehnte er aber ab.
Damit wies der BGH die Klage eines Mieters aus Dresden ab, der eine solche Bestätigung angeblich für seinen neuen Vermieter benötigte. Sein Ex- Vermieter übergab ihm zwar Quittungen für die geleisteten Zahlungen - eine weitergehende Bescheinigung lehnte er aber ab.
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