FERIENHAUS GRAN CANARIA KANAREN MASPALOMAS

Ferienhäuser mit SERVICE INBEGRIFFEN, idyllische Lage mit herrlichem Panorama Meerblick auf Maspalomas, die besondere Adresse Gran Canarias mit Ambiente und Flair !
nur 10 Autominuten erhöht über dem Strand von Maspalomas und von 3 Golfplätzen entfernt, liegt die Ferienhaus bei einer Höhenlage von 150 m und Luftlinie zum Meer von 1500 m. Aufwachen in einem tropischen Garten mit allen möglichen Südfrüchten. Lassen Sie sich in dieser Residenz verwöhnen und geniessen Sie einmalige Finca Ferienhaus!
Familiär geführtes, ländliches Anwesen bestehend aus 6 heimischen Wohneinheiten mit Terrassen und Panoramameerblick aufs Meer, die geschmackvoll und wohnlich mit Möbeln im Landhausstil eingerichtet sind. Überall wird die Liebe zum Detail spürbar. Die Häuser sind ebenerdig, von einander unabhängig und verfügen über jeglichen Komfort. Alle Wohneinheiten verfügen über SAT/TV, Musikanlage, Safe und sehr gut ausgerüstete Kitchenettes.

Blog-Archiv

Montag, 12. Oktober 2009

Ferienhaus Gran Canaria Kanaren: Geldwäsche-Kontrolle zu lax

Noch mehr Ärger mit der EU

Nach dem Defizitverfahren gegen Deutschland droht jetzt nach einem Zeitungsbericht auch noch ein Verfahren von der Europäischen Union wegen grober Versäumnisse bei der Bekämpfung von Geldwäsche.

Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" geht die EU-Kommission Hinweisen nach, dass die Bundesländer die Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Regeln für Spielbanken, die Immobilienbranche und Finanzdienstleister nicht ausreichend kontrollieren. Brüssel prüfe deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.

Bereits 2005 hatte die EU in ihrer dritten Geldwäscherichtlinie vorgeschrieben, dass auch Kasinos oder Immobilienmakler bei größeren Zahlungen die Identität überprüfen und jeden Geldwäsche-Verdacht melden müssen. Zwar gebe es inzwischen ein entsprechendes deutsches Gesetz, heißt es in der "FTD". Dennoch komme die Kontrolle viel zu kurz, moniere auch das Bundesfinanzministerium. Zuständig für die Aufsicht seien außerhalb der Finanzbranche die Länder. "Fakt ist: Die Länder können sich seit 1993 nicht darauf einigen, wer in den Landesregierungen für die Implementierung der Geldwäscherichtlinien zuständig sein soll", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Zeitung. Eine Aufsichtsbehörde sei meist nicht auszumachen.

2008 hatte Brüssel wegen des Geldwäsche-Streits schon einmal ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 14 weitere EU-Staaten eröffnet. Das Verfahren gegen Berlin wurde eingestellt, nachdem der Bundestag das so genannte Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz verabschiedet hatte. Eine Sprecherin des Innenministeriums Baden-Württemberg gestand allerdings ein, man sei "bedauerlicherweise etwas spät dran" mit der Umsetzung des Gesetzes.


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