FERIENHAUS GRAN CANARIA KANAREN MASPALOMAS

Ferienhäuser mit SERVICE INBEGRIFFEN, idyllische Lage mit herrlichem Panorama Meerblick auf Maspalomas, die besondere Adresse Gran Canarias mit Ambiente und Flair !
nur 10 Autominuten erhöht über dem Strand von Maspalomas und von 3 Golfplätzen entfernt, liegt die Ferienhaus bei einer Höhenlage von 150 m und Luftlinie zum Meer von 1500 m. Aufwachen in einem tropischen Garten mit allen möglichen Südfrüchten. Lassen Sie sich in dieser Residenz verwöhnen und geniessen Sie einmalige Finca Ferienhaus!
Familiär geführtes, ländliches Anwesen bestehend aus 6 heimischen Wohneinheiten mit Terrassen und Panoramameerblick aufs Meer, die geschmackvoll und wohnlich mit Möbeln im Landhausstil eingerichtet sind. Überall wird die Liebe zum Detail spürbar. Die Häuser sind ebenerdig, von einander unabhängig und verfügen über jeglichen Komfort. Alle Wohneinheiten verfügen über SAT/TV, Musikanlage, Safe und sehr gut ausgerüstete Kitchenettes.

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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Ferienhaus Gran Canaria Kanaren: Welche Rechte haben Reisende?

EU veröffentlicht Liste

Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien hat die EU- Kommission eine 12-Punkte-Liste mit Rechten für Reisende herausgegeben. Darin wird das oft komplizierte EU-Regelwerk für Bahn- und Fluggäste verständlich und knapp zusammengefasst.

Die Kampagne solle den Menschen verdeutlichen, "welche Rechte die europäische Gesetzgebung ihnen als Reisenden gibt", sagte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in Straßburg. Aufgeklärt wird etwa über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust.

So können Urlauber, deren Flugzeug oder Zug stark verspätet ist, die Rückerstattung der Kosten oder eine Ersatzfahrt verlangen. Wird das Gepäck beschädigt, steht Fluggästen eine Entschädigung von bis zu 1223 Euro zu, Bahnreisenden von bis zu 1300 Euro. Behinderte haben Anspruch auf besonderen Service.

Die EU-Kommission gibt auch allgemeine Empfehlungen ab: So sollten Urlauber vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft auf der "Schwarzen Liste" steht. Darauf führt die EU Unternehmen, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Davon sind besonders Airlines aus Afrika und Asien betroffen.

Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit längerem einheitlich geregelt. "Diese Regeln der europäischen Gemeinschaft haben Staaten auf der ganzen Welt inspiriert", sagte Tajani. "Aber dieser Bereich entwickelt sich fortwährend weiter." Er kündigte daher eine Überarbeitung des Regelwerkes an, insbesondere der Bestimmungen des Gepäcktransports. In den kommenden zwei Monaten können zunächst Reisende, Reiseunternehmen und Verbraucherschutzorganisationen im Internet Verbesserungsvorschläge abgeben. Für Bahnreisende gelten seit Dezember einheitliche Rechte.


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